Bereiche, die im privaten Raum zu schützen sind:
Eingangsbereich: Wer steht vor der Tür oder wer belästigt ggf. die Besitzer an der Haustür? Diese Fragen verbunden mit der abschreckenden Wirkung auf Einbrecher sind Argumente für die Überwachung in diesem Bereich
Wohnbereich: zur Abschreckung und Aufklärung von Einbruchdiebstahl oder zur Unterstützung bei der Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger
Außenbereich: Abschreckung von Kriminellen und Schutz vor Diebstahl und Vandalismus auch in verwinkelten Bereichen. Aufklärung von Straftaten
Garage und Keller: Der Klau von PKW-Teilen, PKWs oder teuren Werkzeugen nimmt stetig zu. Hier schreckt eine geschickt eingesetzte Überwachungsanlage ab.